Allgemeine Geschäftsbedingungen der
ThouVis Software Ltd.
§1 Geltungsbereich
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
sind Bestandteil aller Verträge mit der Firma ThouVis
Software Ltd. (nachfolgend TVS genannt). Bei Geschäftsbedingungen
der Vertragspartner die von diesen Geschäftsbedingungen
abweichen oder diesen sogar wiedersprechen ist eine ausdrückliche
schriftliche Zustimmung der TVS erforderlich, die per Briefpost
erfolgen muss. Gleiches gilt für Nebenabreden jeglicher
Art. Mündliche Aussagen haben stets reinen Informationscharakter
und sind grundsätzlich nicht Vertragsbestandteil.
§2 Angebote und Preise
Die Angebote und Preise sind freibleibend. Ein Vertrag
kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung
zustande. Besondere Abmachungen gelten nur bei schriftlicher
Bestätigung per Briefpost. Zur Berechnung gelangen
die am Tage der jeweiligen Rechnungsstellung gültigen
Preise. Die Rechnungserstellung erfolgt mit der Auslieferung
der bestellten Ware und/oder der Erbringung der vertragsmäßig
vereinbarten Leistung. Die Zahlung hat grundsätzlich
gemäß der vereinbarten Zahlungsweise zu erfolgen.
Soweit nicht anders vereinbart beträgt die Zahlungsfrist
7 Werktage nach Erhalt der Rechnung. Maßgeblich ist
hierfür der Tag der Wertstellung auf einem Konto der
TVS. Bei Zahlungsverzug sind wir zur Berechnung banküblicher
Zinsen berechtigt und alle noch offenen Rechnungen werden
sofort zur Zahlung fällig.
§3 Eigentumsvorbehalt
Ein vom Kunden gekauftes Produkt bleibt bis zur vollständigen
Bezahlung des Kaufpreises durch den Kunden im Eigentum der
TVS. Während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes ist
der Kunde zum Besitz und vertragsgemäßen Gebrauch
des Produktes berechtigt, solange er seinen Verpflichtungen
aus dem Eigentumsvorbehalt fristgerecht nachkommt. TVS ist
berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers,
insbesondere bei Zahlungsverzug, vom Vertrag zurückzutreten
und die Ware herauszuverlangen. Soweit Computerprogramme
zum Lieferumfang gehören, wird dem Käufer grundsätzlich
ein einfaches unbefristetes Recht zum Laden und Ausführen
des Programms gewährt, soweit sich aus den Lizenzbedingungen
des betreffenden Programms nichts abweichendes ergibt. Dementsprechend
richten sich die einzelnen Nutzungsrechte nach den Lizenzbestimmungen
der jeweiligen Hersteller.
§4 Liefertermine
Liefertermine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie
von TVS schriftlich als verbindlich bestätigt wurden,
ansonsten sind alle Liefertermine oder Fristen unverbindlich.
Ist die Nichteinhaltung einer Frist auf unvorhergesehene
Ereignisse zurückzuführen, die außerhalb
des Einflusses der TVS liegen, so verlängert sich die
Frist entsprechend. Der Vertragspartner hat im Falle des
Lieferverzuges das Recht, nach fruchtlosem Ablauf einer
TVS gesetzten Nachfrist von dem betreffenden Liefervertrag
kostenfrei zurückzutreten. Etwaige Schadensersatzansprüche
des Vertragspartners wegen durch TVS verschuldete verspäteter
Lieferung oder Leistung beschränken sich für die
Zeit des Verzuges je vollendete Woche auf 1%, maximal jedoch
auf 5% des betreffenden Auftragswertes. Eine weitergehende
Haftung übernimmt TVS bei Lieferungsverzögerungen
nicht.
§5 Haftung und Gewährleistung
Bei Computerprogrammen übernimmt TVS keine Gewähr
und haftet nicht dafür, dass die Programmfunktionen
den spezifischen Anforderungen des Käufers genügen
oder mit der speziellen Hardwarekonfiguration beim Käufer
zusammenarbeiten. Bei Änderungen an der Software durch
den Käufer oder einen Dritten ist jegliche Haftung
und Gewährleistung für eventuelle Folgeschäden
ausgeschlossen. TVS haftet in keinem Fall für Datenverlust.
TVS gewährleistet, dass die verkaufte Ware zum Zeitpunkt
des Gefahrenübergangs frei von Material- und Fabrikationsfehlern
ist. Die Gefahr geht mit Absendung der Ware durch TVS auf
den Vertragspartner /Käufer über, TVS versichert
die Ware jedoch auf eigene Kosten gegen eventuelle Transportschäden.
§6 Datenerfassung
TVS ist berechtigt, die im Rahmen der Geschäftsbeziehung
erforderlichen personenbezogenen Daten des Kunden im Rahmen
des Bundesdatenschutzgesetzes (§ 26 BDSG) zu erheben,
zu speichern und zu verarbeiten.
§7 Geltendes Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter
Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ist der Kunde Kaufmann, juristische
Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich
rechtliches Sondervermögen, so ist Erfüllungsort
und Gerichtsstand der Verträge, die unter Einschluss
dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen geschlossen
werden, Herzberg.. Die Unwirksamkeit einzelner Punkte dieser
Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt die Wirksamkeit
der übrigen Bestimmungen nicht.
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